Beitragsordnung

Beitragsordnung

Stand: Juli 2026 – ENTWURF


§ 1 Grundsatz

Jedes Mitglied ist zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrags verpflichtet. Die Beitragsordnung wird von der Mitgliederversammlung beschlossen und ist nicht Bestandteil der Satzung.

§ 2 Höhe der Beiträge

BeitragskategorieMonatsbeitragJahresbeitrag
Reguläres Mitglied10,00 €120,00 €
Ermäßigtes Mitglied5,00 €60,00 €
Fördermitgliedab 20,00 €ab 240,00 €

§ 3 Ermäßigung

Eine Ermäßigung des Beitrags wird auf Antrag gewährt für:

  • Studierende und Auszubildende
  • Empfänger von Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder Grundsicherung
  • Rentnerinnen und Rentner mit geringem Einkommen

Der Antrag ist formlos an den Vorstand zu richten. Ein Nachweis kann verlangt werden.

§ 4 Fördermitgliedschaft

Fördermitglieder unterstützen die Ziele des Vereins durch einen erhöhten Beitrag. Sie haben die gleichen Rechte wie reguläre Mitglieder. Der Mindestbeitrag für Fördermitglieder beträgt 20,00 € monatlich; höhere Beiträge sind willkommen.

§ 5 Fälligkeit und Zahlungsweise

  1. Die Beiträge werden quartalsweise im Voraus eingezogen (01.01., 01.04., 01.07., 01.10.).
  2. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift. Dazu wird bei Eintritt ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt.
  3. Alternativ kann die Zahlung per Überweisung erfolgen, wenn dies dem Vorstand mitgeteilt wird.

§ 6 Aufnahmegebühr

Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.

§ 7 Verwendung der Beiträge

Die Mitgliedsbeiträge werden verwendet für:

  • Anteilige Finanzierung professioneller Sicherheitsdienste
  • Materialkosten für Sauberkeitsaktionen
  • Kommunikationsmittel (Webseite, Kalender, etc.)
  • Versicherungen
  • Sonstige satzungsgemäße Aufwendungen

§ 8 Beitragsbefreiung

In besonderen Härtefällen kann der Vorstand auf Antrag eine vorübergehende Beitragsbefreiung gewähren.


Dieses Dokument ist ein Entwurf. Die endgültige Beitragsordnung wird von der Gründungsversammlung beschlossen.