Beitragsordnung
Beitragsordnung
Stand: Juli 2026 – ENTWURF
§ 1 Grundsatz
Jedes Mitglied ist zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrags verpflichtet. Die Beitragsordnung wird von der Mitgliederversammlung beschlossen und ist nicht Bestandteil der Satzung.
§ 2 Höhe der Beiträge
| Beitragskategorie | Monatsbeitrag | Jahresbeitrag |
|---|---|---|
| Reguläres Mitglied | 10,00 € | 120,00 € |
| Ermäßigtes Mitglied | 5,00 € | 60,00 € |
| Fördermitglied | ab 20,00 € | ab 240,00 € |
§ 3 Ermäßigung
Eine Ermäßigung des Beitrags wird auf Antrag gewährt für:
- Studierende und Auszubildende
- Empfänger von Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder Grundsicherung
- Rentnerinnen und Rentner mit geringem Einkommen
Der Antrag ist formlos an den Vorstand zu richten. Ein Nachweis kann verlangt werden.
§ 4 Fördermitgliedschaft
Fördermitglieder unterstützen die Ziele des Vereins durch einen erhöhten Beitrag. Sie haben die gleichen Rechte wie reguläre Mitglieder. Der Mindestbeitrag für Fördermitglieder beträgt 20,00 € monatlich; höhere Beiträge sind willkommen.
§ 5 Fälligkeit und Zahlungsweise
- Die Beiträge werden quartalsweise im Voraus eingezogen (01.01., 01.04., 01.07., 01.10.).
- Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift. Dazu wird bei Eintritt ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt.
- Alternativ kann die Zahlung per Überweisung erfolgen, wenn dies dem Vorstand mitgeteilt wird.
§ 6 Aufnahmegebühr
Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
§ 7 Verwendung der Beiträge
Die Mitgliedsbeiträge werden verwendet für:
- Anteilige Finanzierung professioneller Sicherheitsdienste
- Materialkosten für Sauberkeitsaktionen
- Kommunikationsmittel (Webseite, Kalender, etc.)
- Versicherungen
- Sonstige satzungsgemäße Aufwendungen
§ 8 Beitragsbefreiung
In besonderen Härtefällen kann der Vorstand auf Antrag eine vorübergehende Beitragsbefreiung gewähren.
Dieses Dokument ist ein Entwurf. Die endgültige Beitragsordnung wird von der Gründungsversammlung beschlossen.